Schreiben an den Verlag…
Als Verlegerin bin ich nicht nur von schönen Texten umgeben, sondern werde in meiner Rolle als Unternehmerin und Frau mit Aggressionen konfrontiert. Folgende Korrespondenz hat zu meinem Austritt aus dem Linzer AutorInnenkreis geführt. Dieses Schreiben ging an alle Mitglieder des Vereins und wurde von der Vereinsleitung nur marginal kommentiert.

Liebe Nina!
Ich war schwer betroffen, wie ich gestern die von Dir verlegte Anthologie in Händen gehalten habe und feststellen musste, dass neben meinem Pseudonym „O.. A …“ zusätzlich auch mein bürgerlicher Name genannt ist; beim Foto ist überhaupt nur dieser angeführt. Es war nur einem ungetrübten Verlauf der 70-Jahr-Feier geschuldet, dass ich meinem Ärger nicht sofort freien Lauf gelassen habe.
Im Dokument, das ich Dir im Email vom 17.7.2026 mit dem Text bzw. den Infos für die Anthologie übermittelt habe, ist überhaupt kein Hinweis auf „A….Z..“ enthalten. Ich weiß daher nicht, wie Du überhaupt nur auf die Idee kommen konntest, diesen Namen offen zulegen. Gehört das zu einer professionellen Verlagsarbeit? In dem kurzen Wortwechsel, den wir darüber gestern geführt haben, hast Du sinngemäß erklärt, nicht gewusst zu haben, welcher Name bei mir verwendet werden sollte. Abgesehen davon, dass auch auf der Vereinshomepage nur mein Künstlername ersichtlich ist, hättest Du wohl mit einem kurzen Anruf Klarheit schaffen können. Warum hast Du das nicht gemacht!? Ich halte die unzulässige Offenlegung für eine Frechheit und die unterlassene Rückfrage für ungeheuerlich. Ob im Buch bzw. im meinem Text (auch) weitere von mir nicht verursachte Schlampigkeitsfehler enthalten sind, habe ich noch gar nicht kontrolliert.
Ich hätte gute Lust, den (weiteren) Verkauf dieses Buches zu stoppen. Damit würden leider auch alle anderen Autoren in Mitleidenschaft gezogen, die für Dein Fehlverhalten nichts dafür können. Ich erwarte daher zumindest, dass in jedem von Dir noch ausgegebenen Exemplar des Buches auf Seite 7 und 21 mein Klarname „Albrecht Zauner“ unleserlich gemacht und dass beim Foto statt dessen „O … A …“ angeführt wird. In jedem Fall hast du die Ausgabe weiterer Exemplare OHNE diese Korrektur zu unterlassen. Sollten mir aufgrund der bereits erfolgten Buchverkäufe und der dadurch eingetretenen Offenlegung meines bürgerlichen Namens in Zukunft Nachteile entstehen, wirst Du mich dafür schad- und klagslos zu halten haben. Insoweit Du die (bisherigen) Erwerber des Buches kennst, erscheint es daher sinnvoll , wenn Du proaktiv an diese herantrittst und auch deren Exemplare korrigierst. Die beiden von mir erworbenen Exemplare werde ich Dir gelegentlich zurückstellen, ich habe kein Interesse mehr daran; den Kaufpreis von € 30,00 magst Du gerne als (zusätzliche?) „Verlagsförderung“ behalten.
Ich erwarte unverzüglich, dass Du Dich schriftlich und vorbehaltlos zur obigen Vorgangsweise verpflichtest, und verbleibe
mit grantigen Grüßen






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